Johann Adam Kesel 1700-1776

Pictures from left to right:Johann Adam Kesel - Anna Margarete Hau, 2. Wife of Johann Adam Kesel - Summer residence in Freudental in Kempten (now Boleite 7)

On 27.1.1764 election to the town mayor and on 2.3.1764 election to the mayor of
Kempten.

Sein Testament

(übernommen aus einer handschriftlichen
Abschrift von Jakob Kesel aus dem Jahr 1883)

IM  NAMEN  DER  HEILIGEN DREIFALTIGKEIT          AMEN!

Demnach ich Endesunterzogener in christlicher Betrachtung der Hinfälligkeit dieses zeitlichen Lebens sattsam erwogen, was für mancherlei Zufällen die schwache, menschliche Natur unterworfen, und dahero, ob zwar nichts gewisser als der Tod, da noch die Zeit und Stunde desselben dem allmächtigen Gott allein bekannt und vorbehalten, somit wohlgethan und räthlich, sein Haus bei Zeiten zu bestellen; Als habe ich in solcher Erwägung, bei gottlob gesunder Vernunft und ganz freiem Gemüth hiemit meinen letzten und liebsten Willen, wie es sonderlich in Absicht, den mir von Gott verliehenen Gütern, nach meinem Gott gebe seligen Ableben gehalten werden solle, zu eröffnen keinen weitern Anstand nehmen wolle; Thue solches auch hiemit und in Kraft dieser gegenwärtigen letzten Willensmeinung, da ich dann zuforderst und

1. die grundlose Barmherzigkeit Gottes inbrünstig anflehe, daß sie meine arme Seele am letzten Ende, um des vollgültigen Verdienstes Jesu Christi meines Heilands willen zu sich in sein himmlisches Reich aufnehmen, und den Leib zu der einstig fröhlichen Auferstehung in der Erde eine sanfte Ruhe verleihen wolle. Gleichwie aber die göttliche Vorsehung meine zeitlichen Umstände. der erlittenen vielen Unglücksfällen ungeachtet, dergestalten gesegnet, daß dessen Güte nicht zu preisen ich genug vermag, und gleichwohl keine ehelichen Leibeserben oder Notherben habe, sofort ohne Jemands=Irrung, Hinderniß oder einrede, mein hinterbleibendes Vermögen nach eigenem Gefallen verTestiren, vermachen, oder wie ich es am liebsten haben will, austheilen kann. Als will ich zumahlen die Erb=Einsetzung, das wesentlichste eines Testaments ist:

2. Meinen liebwerthesten Herr Vetter S.T.Matthäus Philipp Neubronner num deßgeheimen Rath Substututo enstitationis honorabitis zu meinem rechten und wahren Erben hiemit eingesetzt, bestimmt und verordnet habe; jedoch also und dergestallt, daß derselbe nicht nur sämtlich nachstehenden Vermächtniß, sondern auch was ich noch weiter auf unbemerkte Weise hin und wieder vermachen und disponiren werde, oder was auf meine Leiche, Begräbniß, Kleidungen, dieserthalben und dergleichen erfordert würde und ich sonstenhin und wieder enperticulalien schuldig verblieben wäre, in Zeit und Ort wie hernach vermeldet werden wird, an die nachgenannte Ligatoris ohn abbrüchig auch ohne die Faleitiam abziehen zu därffen, ausfolgen lasse und bezahle. Hingegen das übrige Vermögen, derselbe als erb und eigenthümlich zu sich nehmen, besitzen und behalten solle; unverhindert Männiglichs, diesen nach sodann Confernire und bestättige ich:

3. Die mit meinem liebwerthesten Eheschatz Frau Anna Margaretha, geborne Hauin, Sub den 2.ten September 1762 errichtete Heiraths Pacta und die darin enthaltenen Ihro ausgeschöpfte Summa von 29000 fl1 nach dessen förmlichsten Inhalts; Über dieses aber Testire und vermache derselben noch ferner folgendes:

a Meine vorhin schon gehabte und gebrauchte Bewohnung S.T.Prediger Zorn, Amtsbewohnung gegenüber gelegen, samt beiden Höfen, den dazu erkauften Stadel, wie solches alles ehemalig auf mich gekommen, und ich alles bevor ich das jetzige Haus und Zugehör erkauft, bewohne und beseßen habe, mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, nichts davon ausgenommen, sowohl als was von Möbel und Viktualien sich darin befindet, nur keine Handlungs-Efecten, als welche meinem Haupterben S.T. Hrr. Neubronner, allein verbleiben solle. Wie denn auch Ihro der Aus- und Eingang durch den Hof meines jetzigen Wohnhauses, von und zu Ihrer Frau Mutter Hof und Haus, so lang letzteres von den Ihrigen bewohnt wird, ohnverweigerlich gestattet werden solle; weil aber vorbesagtes Haus ziemlich ruinirt abimirt sich befindet, so solle zur Repratur deßelben, die Summa 2000 fl bar ausbezahlt werden. Außerdem aber. und wenn mein liebwerthester Eheschatz ohne Hinterlaßung ehelicher Leibeserben sterben würde, so solle dieses Haus sammt denen Höfen und Stadel, meinem Haupterben zufallen, soferne ich meinen Nachtrag nicht anders disponiren sollte.

b Desgleichen vermache schon benannte, meinem herzgeliebtesten Eheschatz alle Meine, in meinem ganzen dermahlen bewohnenden, von der seligen Frau Jenisch erkauften Wohnbehausung, sich befindenden Mobilien, Geschäft und Geschirr, weiß Gewand, Kleider, Pretiosa, Korn. Wein, Geld und Geldeswerth. jedoch alle Handlungs Efecten und was ich in meinem Nachtrag noch verTestlren und Legiren sollte, oder wollte, davon gänzlich ausgenommen.

c Testire und vermache ich in Spezie gedacht, meiner herzliebsten Frau Alles das, was sich in meinem sogenannten hintern Amtsstüble und anstoßender Kammer an Geld und Geldeswerth sich befindet, soferne ich übereins und anderes wie schon gedacht nicht noch anderst disponiren sollte.

d Sollte mein Gut im Freudenthal mit allen Zugehöf an Feldern, Wiesen, Heu, Gestreu und allen Vorräthen der Handlung nicht angehenden Korn, auch Mobilien, Geschäft und Geschirr an Kutschen, Wägen und dergleichen, noch weniger die Pferde und alles darauf befindliche Vieh, auch meine in der Scheiben und Segger und Tiefenbach besitzende Viehweiden, neben meinen eigenthümlichen Holzmarken zum Adelharz, meinem herzliebsten Eheschatz; jedoch unter folgender Condition und Bedingniß zukommen, daß sie es von Antritt sieben Jahr benutzen und besitzen möge; fals sie aber unter dieser Zeit ihren Stand verändern, und ad Secunda vota schreiten, oder absterben sollte, so solle dieses Gut nebst Viehweiden und Holzmarken meinem Vetter Johann Adam Kesel, weil Martins Matthias Kesels selig, geweßten Lindauerboten nachgelassener;ehelicher Sohn zu Theil werden oft gehört; Meinem herzliebsten Eheschatz aber freistehen solle, demselben sodann von diesem Mobilien, Geschäft und Geschirr, Kutschen, Wägen, Pferde, Vieh und Korn, dasjenige mit zu übergeben, abtreten, und überlassen, was und wieviel davon Ihr gefällig und beliebig sein wird. Wann nun dieser Fall, da nähmlich dieses mein Gut auf den vorgenannten Joh. Adam Kesel, es sei auf welche Art es wolle kommen würde, so solle er solches, sowohl als seine von ihm abstammende männliche eheliche Leibeserben eigen thümlich nützen und genießen, soferne aber diese Linie von männlicher Decendenz aussterben sollte, so solle solches mein Gut nebst denen benannten Viehweiden und Holzmarken allzeit und immerfort auf den ältesten von deren drei Brüdern, als Johann Jakob, Johannes und Lukas, oder auf die von diesen Keslischen Stamme absproßende männlichen Geschlechtes, und also als ein Fidei Comiseum kommen und falle; mithin keiner dieser Kesel berechtiget sein, dasselbe zu versetzen, zu verpfänden, zu vertauschen, oder sonst zu veralleminiren; sondern es solle dasselbe, so wie es ein jeder antritt, in Statu quo ewig verbleiben, und vielmehr dasselbe in guten Stand und baulichen Wesen erhalten werden; doch allemal derjenige von dem Besitz und Genuß dieses Guts ausgeschlossen sein; welcher wie ich nicht hoffen will, sich mit Unkeuschheit und anderen groben Lastern und Frevelthaten und die Ehre meines Namens befleken würde. Sollte aber dieses von obgemeldeten vier Brüdern sich desivir rende stammen, absterben, so solle dieses Gut jedesmahl auf den ältesten der andern Linie der hiesigen Kesel nutznießlich und auf schon gemeldete Weise anfallen würde, aber so Gott verhüte, gar kein Kesel männlichen Geschlechts und ehelicher Geburt allhier vorhanden sein, so solle dasselbe Gut dem hiesigen Waisenhaus zufallen

e Vermache ich weiter meinem herzliebsten Eheschatz von meinem besitzendem Frauenkirchenstühlen die zwei besten, wozu sie die freie Wahl haben soll. Doch wenn Sie ohne eheliche Leibeserben sterben sollte, diese zwei Kirchenstühle in solchem Fall denen zwei ältesten Töchtern des T. geheimen Raths Neubronner zukommen; die älteste aber gleichermaßen die Wahl davon haben solle.

f Vermache ich meinem herzliebsten Eheschatz ferner alles was man mir in particulari schuldig und in meinem privat Conto-Corrent Buch notirt ist, folglich die Handlung ganz und gar nichts angehet, für eigen. Hingegen solle diesselbe auch dasjenige abzuführen schuldig sein, was ich in obgedachten Buch schuldig und Debitore schuldig geblieben sein werde.

4. Vermache ich meines Vetters Johann Jakob Kesels Kinder nachbenannte Legate, welche nach meinem seligen Tod von meinem Haupterben an Ihro löbl. Obrigkeit zu erbitten trage, um solche beim löbl. Weisenamt, oder sonst sicher anzulegen, als einen jeden dessen Sohn 1000 fl und dessen Tochter 500 fl; welche aber einem jeden, soferne sich diesselbe Wohlverhalten und ehrlich verheirathen würden erst in letztberührten Fall ausbezahlt werden, biß dahin aber der Vater von seinen Kinder angelegtes Legate jedoch nur so lange er selbst leben wird die Nutznießung bekommen solle.

5. Legire ich meiner liebwerthen Fr. Baas Anna Sybilla Heinzelmännin, geborne Englerin in Kaufbeuren 2000 fl und so dieselbe bei Eröffnung des Testaments nicht mehr leben sollte, solle dieses Legat ihrem Sohn Herrn Bernhard Jakob Heinzelmann zufallen.

6. Den Herrn Gebrüder Engler, Johann Thomas und Leonhard Jakob in Augsburg, Legire hiemit einem jeden 1500 fl zusammen

3000 fl mit der positiven Condition, wenn einer oder der andere ohne Leibeserben absterben sollte, der überlebende Theil vorgenanntes Legat ganz allein erben und niemand anderen zukommen solle.

7. Vermache Ich weiter meiner liebwerthen Frau Baas Anna Katharina Kraußin geborne Englerin dermalen in Nürnberg wohnhaft, 2000 fl und falls diesselbe nach meinem seligen Hintritt auch nicht mehr am Leben sein sollte, so sollen solche Ihren ehelichen Kindern allein zukommen.

8. Legire hiedurch meiner liebwerthen Fr. Baas Anna Jakobina Brigeliusin geborne Englerin, allhier, 3000 fl, jedoch unter der expressen Bedingniß, daß sie alle Jahr vom Drittel das Interesse beziehen und nach Beliebengebrauchen solle, fals selbe vor Ihrem ehelichen Herrn ohne Leibeserben absterben sollte, über den 3.ten Theil davon nach Belleben disponiren zu darfen.

ferner:

9. und insbesondere vermache ich hiemit meinem liebsten Herrn Vetter Joh. Adam Chrystoph Goldschläger und Zoller beim Frauenthor in Ulm 2000 fl falls er aber bei Eröffnung dieses Testaments nicht mehr beim Leben sein sollte, sollen solches seinen Kindern oder ihren Erben zufallen, doch so, daß seine Ehefrau als Mutter obvermeldter Kinder lebenslängiich die Hälfte der Intresse zu Ihrem Unterhalt zu genießen haben soll. Sodann:

10. Legire und vermache a parte und insbesondere seinen Sohn Christoph Gottlieb 1000 fl so ihm bei seiner Verheirathung nebst den auflaufender Intressen pro rata derzeit zugestellt werden soll; würde er aber vor Eröffnung dieses Testaments ledigen Standes dieses Zeltliche gesegnen, so fallet dieses Legate meinem Haupterben anheim; wäre es hingegen, daß er noch vor Eröffnung ehelichen Standes stürbe und Kinder hinterließe, solle dieses Legat erst gemeldeten seinen Kindern zu Theil werden.

11. Legire und vermache ich meiner lieben Fr.Baas Anna Katharina Chabin, geborne Schäferin in Langensalz 1000 fl doch dergestalt, daß falls selbige vor mir mit Tod abginge, solches ihren Kindern zufalle, ihr Ehemann aber die Hälfte des Intresse von besagten Capital zu seiner Substistenz lebenslänglich genießen und beziehen solle.

12. All meine lieben Taufdottlen allhier und auswärtig, soviel ihrer bei meinem seilgen Sterben noch am Leben sind, Legire und vermache hiemit einem jeden 100 fl zu einem gütigen Andenken.

13. T. meinem Herrn Beichtvater selber sei sodann bei meinem Absterben, welcher es sein möge, vermache ich willig und mit Freuden 300 fl wozu ihm viel Segen wünsche. Denen 2 andern Herrn Predigern, sowohl als Hrr. Rector und Conrectore, einen jeden 100 fl wo ihnen ebenfals viel Glück und Segen aprecire.

14. Meinem lieben Todlin Johann Adam v.Wogau T. Hrr. Sind: von Wogau in Memmingen, jüngsten Sohn, in ungezweifelter Hoffnung seines Wohlverhalten, und falls ich in meinem Nachtrag seinetwegen nichts anders disponiren sollte, vermache ich 500 fl. Gott lasse ihn solches Legat mit Segen und Nutzen gebrauchen.

15. Vermache ich der lateinischen Schulpfleg zu St. Anna a 11h i er ein Capital von 2000 fl, welches sicher angelegt und die davon fallende Zinsen auf hier verbürgerte Studiosus Theologie zu Stipendis verwendet, vorzüglich aber auf diejenige, so den Keslischen Namen führen, restectirt werden solle.

16. Ist mein Wille, daß an löbl. Almosenpfleg a11hier ein Capital von 3000 fl ausgezahlt, dieses sodann sicher angelegt, die davon erhebende Zinse auf zweimal, jedesmal die Hälfte derselben, nämlich an St. Johannes des Täufers Tag und am Adamtage, an diejenige so im Almosen sind, und an die ganz Armen, auf die Keslische besondernfals, sie es bedürftig wären, reflectirt, nicht weniger auch jedem Herrn Pfleger vor jedesmaligem Austheilen 5 fl und also beiden mit einander jährlich 20 fl davon zukommen und entrichtet werden solle.

17. Der löblichen Waisenpfleg schaffe und vermache ich ein Capital von 3000 fl, so gleichermaßen bestmöglich sicher anzulegen, und aus denen davon fallenden Zinsen erstlich dem jehmaligen Waisen Preceptori zu Vermehrung seines Salariums fl 25 gereicht und zweitens, denen Kindern so im Waisenhaus erzogen, sie mögen gleich bei Ihrer Aufnahme in gedachtes Haus, Eltern oder keine Eltern gehabt, doch daß diese hier verbürgert gewesen, die Kinder sich auch ordentlich verhalten haben, und nun honet verheirathen wollen, ein Heirathsgut von 50 fl den Tag nach der Hochzeit gegen Quittung ausbezahlt werden solle.

18. Meiner Jgfr. Schwägerin Jakobina Hauin, dermalen noch ledigen Standes, vermache ich 1000 fl wozu Ihr viel Glück und Segen wünsche.

19. Denen Mägden so bei meinem Ableben noch in meinen Diensten sein. Legire ich vor jedes Jahr so lang sie solcher Gestalt getreu gedient hat 25 fl, sodann

20. Vermache ich meinen Mannskirchensitz bei den Beichtstühlen Nro.74 meinen Vetter Johann Adam Kesel, Sohn des schon gemeldeten Martin Mathias Kesel, desgleichen diesem ferner meinen goldenen Wappenring.

21. Und gleichwie ich mir oben vorbehalten habe allenfalls noch weitere Legate zu machen und zu verordnen, so sollen diese, wie sie auf ein oder mehrere zusammengestochenen Bögen und mit meiner eigenhändigen Unterschrift und vorgedrüktem Petschaft, Coroborirt und Consignirt sein werden, ebenso gültig und kräftig seien, als wenn sie in gegenwärtiger letzten Willens Disposition buchstäblich Inserirt und enthalten wären; so mithin alle in diesen Nachtrag enthaltenen Artickel und Vermächtnisse gleichermaßen ohne alle Wiederrede und Hinderniß vollzogen; alle andre Zettel oder sonstige Schizzi hingegen, ob sie schon von meiner Handschrift geschrieben wären, zwar unkräftig und ungiltig seien; Indoch mein Haupterbe verbunden sein solle, auch diejenige Vermächtnisse, die wegen allenfallsiger Leibesschwachheit, obigen Nachtrag nimmer einverleiben könnte, solche Ihnen aber mündlich eröffnen würde, auszubezahlen und zu entrichten.

22. So jemand, es sei wer es wolle, der eingesetzte Haupterb oder auch ein oder mehrere Legatori sich gegen diese meine letzte Willensmeinung setzen, dieselbe anfechten oder Prozesse und Händel darüber erregen würde, so solle im ersten nicht verhoffenden Fall, das Erbe selbst denen sämmtllch hiesigen Pflegen; die Legate aber derjenige die sich damit nicht begnügen oder Wiederwartigkeiten erregen würden, den zufriedenen Erben eingesetzt und heimfallen solle, und ferner

23. Mein ernster Wille und ausdrüklicher Befehl auch angelegentlichstes Ersuchen, an eine löbliche Obrigkeit, desgleichen wie ich alle vorausstehende Legate denjenigen welche sie gewidmet seien, aus wahrer Liebe und zu Ihrem Besten vermacht, und zugleich aus eben dieser Neigung herzlich wünsche und sie

allerseits ermahne, solche durchgehends wohl anzuwenden, auch hierdurch sowohl, als durch einen honetten Lebenswandel sich derselben würdig zu machen, also im Gegentheil, wenn von nun an bis zur Eröffnung des Testaments, ja bis zur Auszahlung der letzten Frist, dafür jedoch Gott männiglich bewahre, in grobe Sünden oder solche öffentliche Laster verfallen sollte, welche von Obrigkeitswegen den Gesetzen nach bestraft werden müßte, den oder diesselbe, ob ich gleich keine besondern widrige Verordnung diesfalls gemacht hätte, dennoch das ihnen zugedachte Legate Ipso facto und ganz verlustig sein, auch wo sie vor Bekanntwerdung des Lasters an denen Zahlungsfristen schon etwas erhalten hätte, solches gleichwohl denen selben gelassen, der Rest hingegen der gleichen lasterhaften Personen nicht gereicht, sondern eines solchen Legat, oder was daran zu erheben noch übrig wäre, obbemeldeten sämmtlich hiesigen Pflegen zugewachsen und zugefallen sein, sofort denenselben solches Legat ohne Wiederspruch ausgefolgt werden solle. Gleichwie aber

24. Jetzt memorirte Vermächtnisse schon eingangs gedachter Massen von meinem eingesetzten Haupt erben ohne Abbruch und ohne die Faicidlam, detrahiren zu derfen. In alsdann guter unverrufener gangbarer Münze auszubezahlen sind, also solle Ihnen jedoch zu denjenigen Posten, die sich über 500 fl belaufen, acht Fristen anberaumt und er solche von halb zu halb Jahr, und zwar die erste Frist ein halb Jahr nach meinem Tod anfangend, sofort jedesmal den achten Theil der Vermächtnisse mit dem Betrag den Intressen à 4 procento abzuführen; diejenigen aber, so nur in 500 fl und darunter bestehen, bar zu bezahlen gehalten und verbunden, und die Legatori damit zufrieden sein.

25. Will ich, daß man wieder alles vermuthen, solch mein gegenwärtiges Testament aus Mangel einiger Folenitaten, oder da ich daselbe zwar durch eine vertraute Hand schreiben lassen, die Ausfüllung der Summa aber mehrere Verschwiegenheit halber eigenhändig eingesetzt, nicht als ein zierlich Testament angesehen, oder der darinnen aparinenden zweierlei Handschriften wegen angefochten werden, wollte daß all dieses der Gültigkeit desselben kein Hinderniß geben, sondern vielmehr solches gleichwohl als ein Codicilldispositu mortis Caußa fiden Comißum oder andere in Rechten gültigen letzter Willensmeinung angesehen und gelten solle und will ich anbei einen wohllöblichen Magistrat dieser Reichsstadt Kempten hiemit besten Fleißes und dienstergebends gebeten haben, das Wohl derselben, diesen meinen letzten Willen zu execution bringen und durchgehends bedacht sein wolle, daß Streit und Zank vermieden, derselbe als besagt, mein letzter Wille aber in allen Stücken aufrecht gehalten werde. Dessen zu wahrer Urkund habe ich gegenwärtiges Testament als meinen wahren letzten und liebsten Willen, nicht nur auf allen Seiten und am Ende desselben eigenhändig Subscibirt, sondern auch letztenorts mit meinem gewöhnlichen Petschaft bekräftiget.

So geschehen in Kempten, den 24.Dezember 1772

Johann Adam Kesel
Resig. Bürgermeister

Durch dieses Testament errichtete Johann Adam Kesel die Kesel'sche Familienstiftung (oder auch Kesel'sche Fideistiftung). Noch zu seinen Lebzeiten errichtete er außerdem die Kesel'sche Stipendienstiftung, die protestantischen Studenten der Theologie Stipendien gewährte sofern sie in Kempten beheimatet waren.